Der zahnärztliche Notdienst ist am Wochenende, an Feiertagen und an Brückentagen bei Beschwerden zuständig, wenn der behandelnde Zahnarzt nicht erreichbar ist.
Die Sprechzeit in der Praxis ist jeweils am Samstag, Sonntag, Feiertag oder Brückentag von 10:00 – 12:00. Außerhalb dieser Zeiten ist der zahnärztliche Notdienst in dringenden Fällen telefonisch erreichbar.
Die Liste wird engmaschig abgeglichen. Dennoch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Die jeweils eingeteilte Zahnarztpraxis können Sie auch bitte den üblichen Medien entnehmen.
Sind Sie gesetzlich versichert, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte zum Termin mit!