Die Brücke ist ein festsitzender Zahnersatz, der mit Kronen an Pfeilerzähnen verankert wird. Voraussetzung für die Eingliederung einer Brücke ist, dass eine ausreichende Zahl von Zähnen noch vorhanden ist. Wichtig ist weiterhin die Festigkeit und Stabilität der Restzähne. Denn im Unterschied zu herausnehmbarem Zahnersatz kann nachträglich keine Erweiterung durchgeführt werden.
Zur Herstellung einer Brücke werden die Zähne so verkleinert, dass der Platz für den Zahnersatz geschaffen wird. Die Verkleinerung der Zähne, die sogenannte Präparation, ist gleichzeitig der Nachteil des Verfahrens. Allerdings wiegt der Nachteil der Präparation dann nicht so schwer, wenn die Zahnsubstanz durch Abnutzung oder Defekte bereits erheblich reduziert ist.
Wenn festsitzender Zahnersatz gewünscht wird, kann die Präparation der Pfeilerzähne nur dann vermieden werden, wenn Implantate eingegliedert werden. Das ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Ankerzähne noch unversehrt sind.
Keramische Teil-Verblendungen (2. und 4. Zahn von links) sind Regelversorgung im sichtbaren Zahnbereich. Mit keramischen Voll-Verblendungen (1. und 3. Zahn von links) sehen Kronen rundherum zahnfarben aus. Im Seitenzahnbereich sind unverblendete Kronen (1. und 2. Zahn von rechts) Regelversorgung.